Mit Wirkung vom 14.03.2018 ist auch in Niedersachsen die Schonzeit für das Schwarzwild aufgehoben. Die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach §22Abs.4 Bundesjagdgesetz bleibt hiervor unberührt.
Siehe dazu auch: Änderung der Verordnung zur Schweinepest-Verordnung sowie Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten (hier Schwarzwild), siehe nachfolgend Auszug Bundesgesetzblatt: