LANDKREIS ~ Der Kreisausschuss des Landkreises Verden hat die Zahlung der Abschussprämie für das Erlegen von Wildschweinen bis zum 30. Juni verlängert. Der vermehrte Abschuss der Schwarzkittel sei eine vorbeugende Maßnahme zur Reduzierung der sehr großen Schwarzwildbestände, betont die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung und weist auf das Vorrücken der Afrikanischen Schweinepest aus Osteuropa hin.
Weniger Wildschweine bedeuteten bei einem Eintrag des ASP-Virus weniger Kontaktmöglichkeiten unter Wildschweinen und damit eine geringere Verbreitungsmöglichkeit der Erkrankung. Für den Menschen sei die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.
Aufgrund der zum 15. März eingeführten Prämienzahlung und der Aufhebung der
Schonzeit durch die untere Jagdbehörde wurden im Kreisgebiet 29 Wildschweine erlegt, berichtet Reiner Heemsoth, Verwaltungsleiter des Veterinärdienstes. „Wir erhoffen uns durch die Verlängerung, dass sich die Abschusszahl noch deutlich steigert“, sagte er. Zumal seit dem 1. Mai wieder die Jagd auf Rehe erlaubt sei und damit vermutlich mehr Jäger unterwegs seien.
Pro Tier werden nach Abzug der Fünf-Euro-Gebühr zur Untersuchung der Trichinenprobe 25 Euro ausgezahlt. Das Wildschwein muss bis Ende Juni innerhalb des Landkreises Verden erlegt werden und mit einer vom Landkreis ausgegebenen Wildursprungsmarke gekennzeichnet sein. Außerdem muss für jedes Tier eine Trichinen- sowie eine Blutprobe zusammen mit dem Wildursprungsschein, dem Probenbegleitschein und dem ausgefüllten Antragsformular beim Veterinäramt und nur dort abgegeben werden.
Die Trichinenprobe darf nur von einem zur Probenentnahme berechtigten Jäger genommen worden sein. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nicht an den Erlegenden, sondern an den Jagdausübungsberechtigten mit der Abrechnung nach dem 1. Juli. Die Abgabe der Proben und Unterlagen ist im Geschäftszimmer des Veterinäramtes (Zimmer 0182) montags bis freitags, von 7.30 bis 12 Uhr, außerdem montags, dienstags und donnerstags, von 14 bis 16 Uhr, sowie mittwochs, von 14 bis 15 Uhr, möglich.
Das Antragsformular ist unter www.landkreis-verden.de abrufbar oder direkt im Veterinäramt erhältlich. Fragen beantwortet das Veterinäramt unter Telefon 04231/15-770