18.07.2019 VAZ: Der Tod auf den Straßen

Wildunfälle, Roadkills und Fundtiere: Was tun in welcher Situation?

VON LISA HUSTEDT

Verden – Egal, ob in Form von platten Igeln, zweigeteilten Katzen oder verstorbenem Wild am Fahrbahnrand: Der Tod auf den Straßen ist allgegenwärtig. Praktisch jedem Verkehrsteilnehmer kann es passieren, dass er in einen Wildunfall gerät oder eben besagte Tiere schon tot oder verletzt auf der Fahrbahn findet. Doch wem meldet man den Kadaver oder das angefahrene Wild am besten, was passiert dann mit ihm und wann mache ich mich mit dem Mitnehmen eines Tiers sogar strafbar?

„Im Falle eines Wildunfalls sollte stets als erstes die Polizei benachrichtigt werden”, stellt Imke Burhop, Pressesprecherin der Polizei Verden/Osterholz, klar. Insbesondere dann, wenn unklar ist, ob jemand verletzt wurde oder Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer aufgrund der Unfallsituation bestehen. Handele es sich nur um einen Blechschaden, so könne auch der zuständige Jagdpächter den Unfall bescheinigen.

„Sofern es sich um einen Wildunfall mit einem jagdbaren Tier wie Reh, Hirsch oder Fuchs handelt, hat der Jagdpächter das Aneignungsrecht darauf“, erklärt Hilmer Kruse, Kreisjägermeister der Jägerschaft des Landkreises Verden. Grundsätzlich sei er aber nicht dazu verpflichtet, totes Wild von der Straße zu entfernen. „Sofern der Jagdpächter benachrichtigt wird, entsorgt er das jagdbare Wild in 95 Prozent der Fälle trotzdem“, berichtet Kruse. „Bei verletzten Tieren erscheinen wir aber immer vor Ort, um es von seinen Schmerzen – wenn es zu schwer verletzt ist – zu erlösen“.

Entscheidet sich der Jäger dafür, nicht von seinem Aneignungsrecht Gebrauch zu machen, ist die Straßenmeisterei für die Entsorgung des Kadavers zuständig. „Gerade wenn die Sicherheit durch ihn gefährdet wird, fährt sofort jemand raus, um sich darum zu kümmern“, so Heike Geiß bei der Kreisstraßenmeisterei Verden.

Wer ein totes, jagdbares Tier am Straßenrand findet, sollte dieses nicht mitnehmen. „Das ist Jagdwilderei“, stellt der Kreisjägermeister klar. Einen besonders unschönen Fall von Jagdwilderei habe er selbst vor circa 15 Jahren erlebt: Als er über ein totes Reh in seinem Gebiet benachrichtigt wurde, machte er sich sofort auf den Weg, um es einzusammeln. Finden konnte er den Kadaver allerdings nicht. „Der einzige Hinweis darauf, dass da wirklich mal ein totes Tier lag, war ein Rehfötus, den ich im Gebüsch hängend fand. Der Bauch des Rehs muss bei einem Unfall aufgeplatzt sein“, so hatte sich Kruse sich den Fall damals erklärt.

Auffallend sei in letzter Zeit, wie viele tote Igel auf der Straße liegen. Um deren Entsorgung kümmere sich die Natur: „Da ein Igel keine Gefahr für den Verkehr darstellt, ist die Straßenmeisterei nicht dafür zuständig. Oft holen Anwohner ihn selbst von der Straße oder Aasfresser kümmern sich darum“, erklärt Kruse.

Eine besondere Art von Unfall sei der mit Hunden und Katzen, denn bei denen könne es sich um entlaufene Haustiere handeln. „Wer ein solches verletztes Tier findet, sollte die Polizei informieren und es umgehend zu einem Tierarzt bringen“, so Heidi Seekamp, Leiterin des Tierheims Verden. Der Arzt würden dann das Tierheim über den Fund informieren.

Bei toten Katzen oder Hunden sollte direkt das Tierheim benachrichtigt werden: „Sofern das Tier gechippt ist, können wir den noch lesen und es so seinem Besitzer zuordnen“, informiert Seekamp. Ist das nicht der Fall, wird der Kadaver für mehrere Wochen tiefgefroren und ein Post auf Facebook veröffentlicht, um den Besitzer ausfindig zu machen.

Einmal konnte der Besitzer einer toten Katze mithilfe des Chips ermittelt werden: „Die Familie war überglücklich ihren geliebten Kater Zuhause begraben zu können. Somit hatten sie endlich Gewissheit, das er nicht nur entlaufen, sondern tatsächlich verstorben war“, so Seekamp.

Weitere Informationen

über den artspezifischen Umgang mit wildlebenden, hilflosen oder verletzten Tieren, gibt es auf der Webseite des Landkreises Verden unter www.bit.ly/Fundtiere.