Mitteilung der Kreisverwaltung: Jagdscheinverlängerung beim Kreisjägertag

Foto: Landkreis Verden

Im Rahmen der diesjährigen Hegeschau besteht wieder die Möglichkeit, den Jagdschein zu beantragen.

Bei Vorlage sämtlicher Antragsunterlagen werden am

Freitag, den 1. März 2024 (18.30 – 21.00 Uhr) und am

Samstag, den 2. März 2024 (11.30 Uhr – 13.30 Uhr)

in Haag’s Hotel „Niedersachsenhof“ in Verden Jagdscheinverlängerungen vorgenommen.

Der Antragsvordruck kann auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-verden.de oder auf der Webseite der Jägerschaft unter Service/Downloads – Formulare des Landkreises Verden heruntergeladen werden.

Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz besteht die Möglichkeit, wahlweise einen Dreijahresjagdschein (190,00 €) oder einen Jahresjagdschein (75,00 €) zu beantragen.

Für den beantragten Zeitraum ist eine Jagdhaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Die Begleichung der Gebühr wird aus Vereinfachungsgründen nur über Einzugsermächtigung abgewickelt. Die Annahme von Barzahlungen ist am 01. und 02.03.2024 nicht möglich.

Unterlagen für Neuausstellungen können nur entgegengenommen werden, die Übersendung dieser Jagdscheine erfolgt in der Folgewoche.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass Jagdscheinverlängerungen während der Sprechzeiten (Di., Do. und Fr. in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Do. 14.00 – 16.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung im Kreishaus (Zimmer 0131a) möglich sind.

Matthias Habrecht

Landkreis Verden
Fachdienst Ordnung und Verkehr
Lindhooper Str. 67
27283 Verden (Aller)