Jäger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Proben für die Untersuchung auf Trichinen von untersuchungspflichtigem Wild selbst nehmen. Eine dieser Voraussetzungen ist der Nachweis über eine Schulung, bei der die erforderliche Sachkunde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit und die Verfahrensabläufe erworben wurde.
Die Jägerschaft des Landkreises Verden bietet im Rahmen der Jungjägerausbildung und in Absprache mit der Veterinärbehörde des Landkreises Verden solch eine Schulung an. Referent ist Dr. Ulrich Tucholke, der im Jägerlehrgang der Kreisjägerschaft auch das Fachgebiet 4 (Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum) unterrichtet.
Die Teilnahme ist nicht auf Lehrgangsteilnehmer des laufenden Jungjägerlehrgangs beschränkt, jedoch müssen sich externe Teilnehmer rechtzeitig anmelden, damit die Teilnahmebescheinigungen entsprechend vorbereitet werden können. Für die Teilnehmer des Jungjägerlehrgangs sowie externe Teilnehmer, die Mitglied der Kreisjägerschaft Verden sind, ist die Teilnahme kostenlos. Gäste anderer Jägerschaften sind willkommen, wenn sie an der Schulung teilnehmen möchten. Sie zahlen einen Kostenbeitrag von € 10,00. Ansprechperson ist Frau Doris Mengel-Arens (Kontakt siehe oben).

Die Jägerschaft des Landkreises Verden bietet im Rahmen des jährlichen Jungjägerlehrgangs die Möglichkeit zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde für Aufsichtspersonen nach §10 AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung). Die erworbene Sachkunde wird durch eine Teilnahmebescheinigung und einen Ausweis bestätigt.
Durchgeführt wird das Seminar von Herrn Manfred Zeßner (Oldenburg), Durchführung staatl. anerkannte Lehrgänge nach dem Waffen- und Sprengstoffecht (waffenseminare.de)
Für die Teilnahme wird ein Kostenbeitrag von € 20,00 erhoben. Die Teilnahme ist nicht auf Lehrgangsteilnehmer des laufenden Jungjägerlehrgangs beschränkt, jedoch müssen sich externe Teilnehmer rechtzeitig anmelden, damit die Teilnahmebescheinigungen, bzw. Ausweise entsprechend vorbereitet werden können. Ansprechperson für die Anmeldung zur Teilnahme ist Frau Doris Mengel-Arens (Geschäftsstelle der Jägerschaft Verden).
Am Mittwoch den 19.04.2023 findet das erste von 4 Übungsschießen der Jägerschaft Verden statt.
Es kann der Schießübungsnachweis kostenlos erworben werden, Gültigkeit 1 Jahr.
Ein vorheriges Anmelden ist nicht nötig.
Am Mittwoch den 26.04.2023 findet das zweite von 4 Übungsschießen der Jägerschaft Verden statt.
Es kann der Schießübungsnachweis kostenlos erworben werden, Gültigkeit 1 Jahr.
Ein vorheriges Anmelden ist nicht nötig.
