30.03.2021 VAZ: „Der Hund muss beim Halter gehen“

Leinenpflicht ab Donnerstag/Jagdpächter und Naturschützer fordern mehr Rücksichtnahme

Bei einem Ortstermin an der Kanalbrücke zur Badener Marsch werben Jagdpächter Ralf Eggers und die Nabu-Mitglieder Lisa Beulshausen und Hans-Heinrich Köster (v.l.) für mehr Rücksicht auf Natur und dort lebende Wildtiere. Foto: Schmidt

VON INGO SCHMIDT

Baden – Die Sonne entfaltet in diesen Tagen wieder Kraft und strahlt intensiv vom Himmel herunter, Insekten erwachen aus ihrer Winterruhe und das Vogelgezwitscher wird lauter – jetzt beginnt die sogenannte allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Wildtiere wie Hasen, Rehe, Rebhühner, Enten, Feldlerchen, Kiebitz und viele andere Tierarten bekommen Nachwuchs. Um die Aufzucht nicht zu gefährden, müssen Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli in Feld, Wald und Flur an der Leine geführt werden. Diese Leinenpflicht ist nicht nur im Landesgesetz geregelt, die Gemeinden können es auch durch eigene Verordnungen ergänzen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von 5 000 Euro geahndet werden kann.

Jagdpächter und Naturschützer werben gemeinsam für mehr Akzeptanz und Rücksichtnahme auch außerhalb der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. „Man kann Naturschutz nicht an festen Zeiten festmachen“, sagt Ralf Eggers, einer der Jagdpächter in der Badener Marsch. Immer wieder beobachte er, wie Hundehalter querfeldein über Wiesen und Äcker spazieren und dabei Wildtiere unnötigerweise aufschrecken, was jedes Mal eine große Strapaze bedeute.

Was vielen Spaziergängern eigentlich klar sein sollte, aber kaum beachtet werde: Bereits vor dem 1. April sind Rehe hochtragend. „Niemand würde eine schwangere Frau auf einen 100-Meter-Lauf schicken“, bemerkt Eggers. Er wolle niemanden daran hindern, mit Hunden spazieren zu gehen, aber sie sollen dabei bitte auf den Wegen bleiben. In der Badener Marsch stehen dafür befestigte Straßen mit unterschiedlich langen Rundwegen zur Verfügung.

„Wir haben hier ein wunderschönes Fleckchen Erde, das nun seine ganze Pracht entwickelt und unbedingt geschützt werden muss“, fordert auch Hans-Heinrich Köster. „Die Feldlerche brütet in 20 Zentimeter hohem Gras oft an Wegesrändern“, weiß der ehrenamtliche Achimer Landschaftswart. „Bereits wenn ein Hund an dem Gelege schnüffelt, wird das Nest nicht weiter bebrütet.“ Bei empfindlicher Störung stellen wild lebende Tiere die Versorgung ganz oder vorübergehend, was tödliche Folgen für den Nachwuchs haben kann.

Das Rehwild bringe im Mai 90 Prozent seiner Kitze zur Welt. Diese Kitze haben keinen Fluchtinstinkt und sind einem Hund wehrlos ausgeliefert. Langleinen, mit denen sich Hunde bis zu zehn Meter vom Herrchen entfernen können, dienen deshalb keineswegs als Ausrede zum Umgehen der Leinenpflicht und seien auch ein kein gutes Mittel. „Der Hund muss beim Halter gehen“, unterstreicht Eggers, „das ist wirklich ganz wichtig.“

Auch die Seitenstreifen der Wege und Straßen stehen unter besonderem Schutz, darauf weist Lisa Beulshausen vom Achimer Nabu hin. Ihre Mitstreiterin Sabrina Kernhoff ergänzt: „Der Lebensraum für Wildtiere ist sehr klein geworden, sie haben nur noch wenig Deckung und erleben viel Stress.“ Deshalb appellieren sie an die Bevölkerung: „Nehmen Sie Rücksicht auf die Wildtiere und bleiben beim Spazierengehen auf den Wegen.“ Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit sind Hundehalter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Vierbeiner nicht streunen oder wildern.