16.01.2023 VAZ: Bejagung nach klaren Vorgaben

Leserbrief zum Artikel „Illegale Jagd auf Wasservögel“, Lokales Rethem/Walsrode vom 12.Januar.

Blässgänse - Der NABU Heidekreis fordert zusätzliche Organe der Strafverfolgung für die Ermittlung und Ahndung illegaler Jagd auf geschützte Tiere, zB Saat- und Bläßgänse. Foto: Friedrich Köhler

Leserbrief von Jürgen Luttman zum Artikel „Illegale Jagd auf Wasservögel“ (Link) vom 13.1.2023 in der VAZ

„Wo grade, wenn man nichts versteht, der Schnabel umso leichter geht.” Dieses Zitat aus Wilhelm Buschs Bildergeschichte „Maler Klecksel” fiel mir spontan ein, als ich den Bericht über die „Illegale Jagd auf Wasservögel“ in der Verdener Aller-Zeitung las; denn ich wollte mir nicht vorstellen, dass man absichtlich so manipulativ informiert. Dieser Bericht bereitet die abschließende Forderung des niedersächsischen Nabu-Landesverbandes vor, eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft oder eine Stabsstelle Umweltkriminalität aufzubauen. Es scheint ja mittlerweile gesellschaftsfähig zu sein, dass man Organe unseres Rechtsstaates mit Unterstellungen, Halb- und Unwahrheiten verunglimpft. In diesem Fall wird solch ein unakzeptables Vorgehen von offiziellen Vertretern des benachbarten Nabu-Kreisverbandes anscheinend dazu genutzt, um von Querelen innerhalb ihres Verbandes, insbesondere über den Ausbau der Windenergie, abzulenken.

Ich gebe Ihnen den Rat, bevor Sie mit ungeprüften Behauptungen in einem Bericht an die Öffentlichkeit gehen, sich zunächst einmal sachkundig zu machen und besonders auch zwischen Vermutungen und Tatsachen zu unterscheiden.

Als Mitglied des erweiterten Vorstandes der Landesjägerschaft Niedersachsen möchte ich Folgendes klarstellen: Die Bejagung von Wildgänsen in Niedersachsen erfolgt nach klaren rechtlichen Vorgaben. Es gibt Gänsearten, die Jagdzeiten haben, und Gänsearten, die keine Jagdzeit haben. Letztere werden auch nicht bejagt.

Uns ist keine Zunahme von Abschüssen von Gänse- oder anderen geschützten Vogelarten bekannt, die keine Jagdzeit haben. Wir verwahren uns entschieden gegen Behauptungen auf der Basis von Mutmaßungen und fehlerhaften Schlussfolgerungen, die den falschen Eindruck erwecken könnten, dass dies in Niedersachsen gehäuft vorkomme. Ein solches Verhalten ist unangebracht, unredlich und blockiert die für den praktischen Arten- und Biotopschutz so wünschenswerte Zusammenarbeit unserer Verbände.

Kommt es tatsächlich im Einzelfall zum Abschuss einer geschützten Art, wird dies von den Ordnungsbehörden vor Ort verfolgt; denn wir haben das Glück, dass wir in einem funktionsfähigen Rechtsstaat leben. Was wir benötigen, ist eine objektive und sachlich richtige Information unserer Bürgerinnen und Bürger und keine weiteren hoch dotierten Planstellen für linientreue NabuFunktionäre.

Jürgen Luttmann

Verden

Vorsitzender der Jägerschaften des Bezirks Stade

 

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